Anmeldeverfahren

Das Angebot unserer Schule richtet sich hauptsächlich an katholische Familien der Stadt sowie des Landkreises Celle, wobei wir aufgrund von Verträgen zwischen der katholischen Kirche und dem Land Niedersachsen nur sehr begrenzt bekenntnisfremde Kinder aufnehmen dürfen.


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Anfang April/Mai jeden Jahres können katholische Kinder bei uns angemeldet werden. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen unserer Kapazitäten. Bitte melden Sie sich frühzeitig telefonisch bei uns zwecks Terminabsprache mit unserer Sekretärin. An diesem Tag bringen Sie bitte Ihr Kind mit in die Schule.  Wir möchten es gern kennen lernen. Ist ihr Kind bei uns angemeldet, erübrigen sich alle Termine an der Schule Ihres Einzugsgebietes. Wir informieren die Grundschule in Ihrem Wohnbereich.

Eltern nicht katholischer Kinder können bei uns einen formlosen, begründeten Antrag auf Aufnahme ihres Kindes stellen. Der Antrag sollte spätestens um den Jahreswechsel vor der Einschulung vorliegen. Im Frühjahr vor der Einschulung wird durch ein rechtlich vorgeschriebenes Losverfahren über die Anträge entschieden. Sie werden anschließend zeitnah informiert. Ausgenommen sind Kinder, deren Geschwister zu diesem Zeitpunkt bereits Schüler unserer Schule sind.

 

 Kann-Kinder

Zu den „Kann-Kindern“ zählen die Kinder, die im Einschulungsjahr nach dem 30. September sechs Jahre alt werden. Wünschen Eltern eine frühzeitige Einschulung, werden diese Kinder schulärztlich untersucht, in den „Probeunterricht“ in die Jahrgangsgemischte Eingangsstufe eingeladen und/oder nach Absprache von Lehrkräften in der Kita besucht. Dadurch lässt sich besser beurteilen, ob die Kinder aller Voraussicht nach in der Lage sein werden, erfolgreich im Unterricht der Jahrgangsgemischten Eingangsstufe mitarbeiten zu können. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft nach intensiven Gesprächen mit Eltern und Erzieherinnen (ggf. Gesprächspartnern anderer Unterstützungssysteme) die Schulleiterin.

 

 Flexi-Kinder

Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben durch die Flexibilisierung des Einschulungstermins die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Entscheiden sich die Eltern für eine Verschiebung, muss die Schule darüber formlos schriftlich bis spätestens zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres informiert werden.

 

 Klassenbildung

Die Schulanfänger werden nach verschiedenen Kriterien den jahrgangsgemischten Eingangsstufengruppen zugeteilt. Geschlecht, Sozialkompetenz, Leistungsvermögen und soziale Bindungen sind einige Kriterien. In enger Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten wollen wir möglichst eine vergleichbare Zusammensetzung der einzelnen Gruppen erreichen.

 Schulanfang

Unsere Schulanfänger werden nach einem festen Ritual in unsere Schulgemeinschaft aufgenommen. Jedes „neue“ Kind bekommt einen Paten aus der zweiten Klasse. Deren Aufgabe ist es, unsere Jüngsten in alle Gebräuche und Gegebenheiten unserer Schule einzuweisen. Diesen Paten sowie ihre Klassenlehrkräfte lernen die zukünftigen Erstklässler vor der Einschulung kennen. Sie werden bereits vor den Sommerferien zum Schnuppern eingeladen. So bekommt jedes Kind eine Vorstellung davon, wie es nach dem großen Tag der Einschulung weitergehen wird. Schon wenige Tage nach der Einschulung hat man Schwierigkeiten, die „alten“ von den „neuen“ Schülerinnen und Schülern zu unterscheiden. Es ist so, als wären die Jüngsten schon immer bei uns gewesen.

Unser Ziel ist es, Kindern von Beginn an eine optimale individuelle Förderung zukommen zu lassen. Dazu wird bei den Schulanfängern die Lernausgangslage in Bezug auf ihre Basisfähigkeiten ermittelt. Bei vorliegender Einverständniserklärung der Eltern kommt es auch zu einem sinnvollen Datenaustausch zwischen Kindertagesstätte und unserer Grundschule. Ebenso können Informationen von außerschulischen Unterstützern wertvolle Hilfe leisten. Die individuelle Lernentwicklung jeden Kindes wird dann während der gesamten Grundschulzeit dokumentiert und ist Grundlage für die Leistungsbewertung sowie die Förder- und Fordermaßnahmen. Eltern können auf Wunsch Einsicht erhalten. Zudem liegen die Aufzeichnungen bei jedem Elternsprechtag vor.